Wichtige Informationen für
Privatpatienten / Beihilfe / Selbstzahler
Sehr geehrte Patienten,
die klare und offene Kommunikation unsere Preisgestaltung ist uns sehr wichtig, um Sie bestmöglich über die zu erwartenden Kosten aufzuklären.
Leider sind wir gezwungen unsere Privatpreise für alle Rezepte, die ab 01.02.2024 begonnen werden, anzupassen.
Steigende Kosten in fast allen Bereichen müssen wir leider weitergeben, um kostendeckend arbeiten zu können.
Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen haben über den GKV-Spitzenverband ihre Preise zum 01.01.2024 angehoben. Unsere Privatpreise folgen entsprechend. Wir werden weiterhin den 1,3-fachen Satz der GKV verwenden und beziehen uns damit auf den niedrigsten Steigerungssatz zur Ermittlung des Privathonorars der GebüTh.
Zu jedem Privatrezept erhalten Sie eine Honorarvereinbarung mit den Kosten, die Ihnen am Ende der Therapie in Rechnung gestellt werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Krankenkasse diese Honorarbeträge möglicherweise nicht voll ersetzt. In diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst begleichen!
Den Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse prüfen Sie bitte selbstständig. Achten Sie als privat Versicherter darauf, dass Ihre Versicherungsbedingungen keine Klausel enthalten, die die Kostenerstattung für Heilmittel in der Höhe begrenzt.
Gemäß §614 BGB ist der Honorarbetrag stets sofort fällig, unabhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Erstattung durch die Erstattungsstellen.
Die Praxis wird keine Preisanpassung an die Kostenerstattungslisten der Privatversicherungen vornehmen.
Die Beihilfesätze im Bereich Heilmittel sind nicht kostendeckend. Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenversorgung. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für die Behandlung selbst aufkommen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns!
Vielen Dank,
Ihr Praxis Team Physio Vida